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Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht! – Ist Ihre Website bereit?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Vermeiden Sie rechtliche Risiken und stellen Sie sicher, dass Ihre Website für alle Nutzer zugänglich ist – inklusive Menschen mit Behinderungen.
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Barrierefreiheitsgesetz 2025 – Ist Ihre Website bereit?

Barrierefreiheit für Autohäuser

Was bedeutet das für Ihr Autohaus?

✅ Gesetzliche Verpflichtung

Ab 2025 sind digitale Barrieren nicht mehr erlaubt.

✅ Erhöhte Reichweite

Mehr potenzielle Kunden durch eine zugängliche Website.

✅ Vermeidung von Bußgeldern

Rechtssicherheit durch frühzeitige Umsetzung.

✅ Bessere Nutzererfahrung

Einfache Bedienbarkeit für alle Besucher.

✅ SEO-Vorteile

Barrierefreie Websites werden von Google bevorzugt.

Lassen Sie uns Ihr Autohaus barrierefrei machen!

Digitale Barrierefreiheit im Autohaus

Unsere Lösung: Ihr Weg zur barrierefreien Website

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Website systemunabhängig barrierefrei und nutzerfreundlich zu gestalten.

✔ Barrierefreiheits-Check

Analyse Ihrer aktuellen Website. Systemunabhängig!

✔ Optimierung nach WCAG 2.1

Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

✔ Technische & inhaltliche Anpassungen –

Für eine perfekte User Experience.

✔ Dauerhafte Compliance

Regelmäßige Audits & Updates.

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Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre Website den neuen Anforderungen entspricht.
Barrierefreiheitsgesetz 2025

Gesetzliche Anforderungen für Autohäuser: Barrierefreiheit wird Pflicht!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für Autohäuser ergeben sich daraus spezifische Anforderungen, insbesondere wenn sie ihre Fahrzeuge und Dienstleistungen online präsentieren und verkaufen.​

Online-Präsenz und E-Commerce:

Autohäuser, die Fahrzeuge oder Dienstleistungen online anbieten oder verkaufen, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Digitale Kundenkommunikation:

Kontaktformulare, Online-Terminvereinbarungen und andere digitale Kommunikationswege müssen barrierefrei gestaltet sein, um allen Kunden eine uneingeschränkte Nutzung zu ermöglichen.

Selbstbedienungsterminals:

Sollten im Autohaus Selbstbedienungsterminals, beispielsweise für Fahrzeugkonfigurationen oder Informationsabrufe, eingesetzt werden, müssen diese den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.

Veröffentlichte Dokumente und Informationen:

Alle online bereitgestellten Dokumente, wie Broschüren oder Preislisten, müssen in barrierefreien Formaten verfügbar sein.
Ausnahmen:

Kleinstunternehmen:

Autohäuser, die als Kleinstunternehmen gelten (weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro), sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Es ist für Autohäuser essenziell, ihre digitalen Angebote rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen des BFSG bis zum Stichtag im Juni 2025 zu entsprechen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.​
Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht!
BFSG Sanktionen

Diese Sanktionen drohen dem Autohaus bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des BFSG können folgende Sanktionen drohen:

⚠️ Bußgelder:

Je nach Schwere des Verstoßes können Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

⚠️ Abmahnungen & Klagen:

Verbraucherschutzverbände oder betroffene Personen können Unternehmen bei Verstößen abmahnen oder rechtliche Schritte einleiten.

⚠️ Vertriebsverbote:

Nicht barrierefreie Produkte oder Dienstleistungen dürfen unter Umständen nicht mehr angeboten werden
Es ist daher für Autohäuser essenziell, ihre digitalen Angebote rechtzeitig auf Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen, um rechtliche Konsequenzen und finanzielle Verluste zu vermeiden.
Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit Pflicht!

Wichtiger Hinweis:

Wir bieten keine rechtliche oder steuerliche Beratung an. Unsere Empfehlungen basieren ausschließlich auf unserer Erfahrung aus zahlreichen Projekten und dienen lediglich als allgemeine Orientierungshilfe. Vor jeglichen rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen empfehlen wir, einen spezialisierten Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

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