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Hauptuntersuchung im Autohaus – Trotz Corona-Krise zum Erfolg

Unsicherheit beim Thema HU/AU in deutschen Autohäusern?! Täglich werden unsere Kunden aus dem Bereich des stationären Automobilhandels vor die Herausforderung gestellt, das bestmögliche in Zeiten der Corona-Krise zu tun. Neben dem Schutz der Gesundheit, sind das vor allem auch wirtschaftlich geprägte Massnahmen welche zum Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze beitragen. Im Bereich Aftersales, ist dies zum Beispiel auch die Dienstleistung der Hauptuntersuchung im Autohaus!

Allerdings herrscht aktuell wenig Handlungssicherheit und damit auch verbunden teilweise kaum proaktives Handeln. Das gilt es zu analysieren, zu optimieren und das Umsatzpotential der Hauptuntersuchung im Autohaus trotz Corona-Krise bestmöglich zu nutzen. Wir geben Empfehlungen und aktuelle Infos, wie diese wichtige Ertragssäule im Autohaus am Leben gehalten werden kann. Hinweis: Die Beachtung der jeweiligen Beschlüsse auf Landesebene ist zwingend empfohlen. Was heute aktuell ist, kann morgen schon revidiert sein.

Was gibt es zu beachten bei der Hauptuntersuchung im Autohaus?

  • Auch wie vor der Corona-Krise gilt es das Umsatzpotential der Hauptuntersuchung im Autohaus mit offener Kundenkommunikation, Transparenz und verkäuferischem Geschick maximal zu nutzen!
  • Die HU ist von den Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise nicht betroffen.
  • Die HU sichert den Erhalt der individuellen Mobilität und ist somit „Systemrelevant“.
  • Bei den zurzeit geltenden Verbotsregelungen sind Kfz-Werkstätten ausgenommen.
  • Die Prüforganisationen führen die Hauptuntersuchung prinzipiell weiterhin durch.
  • Die HU-Fristen bleiben unverändert bestehen. Es bleibt also bei den jeweiligen Fälligkeiten.
  • Die Ausnahmeregelung zur Sanktionierung bei Überschreitung der HU-Frist muss beachtet werden (siehe unten).
  • Die HU darf im Grundsatz nicht mal um einen Tag überzogen werden.
  • Prinzipiell ist davon abzuraten, die Frist für die Hauptuntersuchung zu überschreiten.

Achtung Ausnahmegenehmigung „Überschreitung der HU-Frist“:

„Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) empfiehlt den Ländern eine Kulanz bei den Hauptuntersuchungen. Das heißt konkret: Sollte die Frist für eine Hauptuntersuchung um bis zu vier Monate überschritten werden, wird empfohlen, dies nicht zu ahnden.“

Bedeutet, dass auch wenn ein Termin zur Hauptuntersuchung länger als zwei Monate überzogen wird, dem Fahrzeughalter noch keine Strafe droht. Für die Zeit der Corona-Krise wird diese Schonfrist nun auf insgesamt vier Monate erweitert. Regulär droht bei einer Fristüberschreitung von drei bis vier Monaten eine Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Wird noch länger überzogen wirds teurer und es gibt Punkte in Flensburg.

  • Die entsprechende Umsetzung der Vorschläge des BMVI, bedarf einer Umsetzung durch die Länder.
  • Die Verlängerung der Bußgeldfristen auf vier Monate gilt nur bei fehlenden Prüfkapazitäten.
  • Die erhöhte Prüfgebühr nach Überziehung von mehr als zwei Monaten für die vertiefte HU bleibt bestehen.

Achtung Ausnahmegenehmigung „AU-Schulung“:

„Auch wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen für die AU, AUK, GAP und SP in diesem Jahr nicht stattfinden konnten oder können, bleibt die Prüferlaubnis gültig. Die wegen der Corona-Krise stornierten Schulungen dürften im nächsten Jahr nachgeholt werden. Die jeweilige Prüfbefugnis der verantwortlichen Personen und Fachkräfte bleibe solange bestehen“. So teilte der ZDK mit.

Aktion „Hauptuntersuchung im Autohaus trotz Corona-Krise“

Prüfe ob es aufgrund von geringer Werkstattauslastung, eventuellen Terminabsagen, verfügbaren freien Kapazitäten und bestehenden HU-Fälligkeiten im Kundenstamm, einen greifbaren Grund für eine HU-Aktion gibt. Die Herausforderung besteht darin, die dafür notwendigen Kapazitäten zu koordinieren und die Kunden dazu zu motivieren, trotz Verunsicherung die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen!

  • Sprich mit den bei dir tätigen Prüforganisationen und kläre verfügbare Kapazitäten. (TÜV Süd, TÜV Rheinland, Dekra, GTÜ, FSP usw.)
  • Prüfe in regelmässigen Abständen, ob auch Werkstattpersonal anwesend ist, welches die AU durchführen kann. (Falls nein, prüfe auf mögliche AU-Durchführung durch die externe Prüforganisation)
  • Prüfe den Bestand an AU-Nachweissiegeln. Viele Innungen bieten die Möglichkeit, auch bei geschlossenen Shop die Nachweissiegel abzuholen.
  • Erstelle als Grundlage der Aktion einen Datensatz der alle überfälligen sowie diesen und nächsten Monat fälligen Kundenfahrzeuge enthält.
  • Erstelle ein besonderes Angebot, welches die Bereitschaft der Kunden erhöht. Zum Beispiel: HU/AU inkl. Klimaanlagenwartung, Austausch des Atemluftfilters und Ozon-Desinfektion des Innenraums für xxx statt regulär xxx. (Die Menschen sind aktuell sehr empfänglich für Hygiene-bezogene Sachverhalte, das gilt es im Marketing zu nutzen)
  • Wähle einen möglichst direkten Weg der Kontaktaufnahme (Telefon oder Messenger) um eventuelle Bedenken des Kunden charmant zu entkräften und den individuellen Nutzen aufzuzeigen.
  • Nutze optional die Möglichkeit, emotionale und zielgruppengerechte Online-Werbung zu schalten. Wenn das Targeting stimmt ist dies auch sehr effizient und zudem messbar!
  • Gehe proaktiv in die Terminvereinbarung mit einer vorab definierten Argumentationshilfe.
  • Motto: Wir empfehlen, zeigen nutzen und klären die Kunden über die aktuelle Rechtslage auf.
  • Textpassagen: „Wir sorgen uns auch in solch schwierigen Zeiten um Ihre Sicherheit und Mobilität.“
  • Textpassagen: „Aktuell gehen solche Dinge wie die fällige Hauptuntersuchung schnell unter. Jedoch möchte ich Sie dennoch darüber informieren, wie wir das Thema inkl. maximalen Hygieneschutzstandards für Sie lösen können.“
  • Textpassagen: „Autofahrer sollten weiterhin darauf achten, Fahrzeuge nur in verkehrssicherem Zustand zu nutzen.“
  • Textpassagen: „Wir tun alles für Ihren Gesundheitsschutz und haben sogar Massnahmen ergriffen, welche über die Empfehlungen der Regierung hinausgehen.“
  • Textpassagen: „Ja es gibt eine Ausnahmeregelung zu Fristüberschreitung. Jedoch ist dies lediglich eine Empfehlung auf Bundesebene und sichert Sie auch leider nicht im Falle von versicherungstechnischen Fragen wie zum Beispiel einem Unfallereignis ab.“
  • Textpassagen: „Sicherheitsrelevante Reparaturen dürfen/sollten nicht aufgeschoben werden.“
  • Textpassagen: „Kommt es zu einem Unfall, kann es bei Fristüberschreitung der HU theoretisch zu einen Verlust des Versicherungsschutzes kommen.“
  • Textpassagen: „Wir bieten Ihnen auch einen kostenfreien Hol-und Bringedienst ab.“ (Kaufmännisch abwegen, eventuell möglich in Verbindung mit einer vorgezogenen Wartung oder ähnliches)
  • Textpassagen: „Wir verstehen Sie und akzeptieren natürlich, wenn Sie aktuell nicht zu uns ins Autohaus kommen möchten. Wann darf ich Sie diesbezüglich wieder kontaktieren?“

Solltest Du und Dein Autohaus Unterstützung bei der Umsetzung, oder auch der Kundenansprache offline wie online benötigen, so melde Dich einfach bei mir!

Dein Stefan Jentzsch von den automotive-heads.com

 

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Corona, Hauptuntersuchung

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