© 2021 - carnomy GmbH.
Alle Rechte vorbehalten.

8 rechtliche Rahmenbedingungen für Instagram im Autohaus

Will ein Autohaus auf Instagram, für sich und seine Produkte werben, muss es sich auch da an rechtliche Rahmenbedingungen halten.

Da der Fokus auf dem posten von Bildern und Fotos liegt, steht die Beachtung des Urheberrechts weit oben. Doch es gibt noch weitere Aspekte, die beachtet werden müssen. Anhand aktueller Urteile und geltenden Gesetzen, haben wir eine Übersicht dazu erstellt. 8 rechtliche Rahmenbedingungen für Instagram im Autohaus.

1. Impressum und Datenschutzerklärung

Geschäftlich genutzte Profile bei Instagram, wie der Business-Account eines Autohauses, sind immer impressumspflichtig. Des Weiteren muss auch eine eigene Datenschutzerklärung dargestellt werden (DSGVO). Im Zuge von möglichen Abmahnungen, stellt dieser Punkt eine besondere Priorität, beim Thema rechtliche Rahmenbedingungen dar.

Da Instagram bislang kein eigenes Impressumsfeld anbietet, ist die einzig praktikable Möglichkeit, auf das Website-Feld auszuweichen. Sprich einen Link in der Bio zu hinterlegen, welcher zum Impressum und der Datenschutzerklärung auf der eigentlichen Autohaus-Website weiterleitet.

Zu beachten ist, das dieser Link auch als solcher leicht erkennbar sein muss. Entweder man nutzt dafür einen „sprechenden Link“, oder es wird ein aufklärender Hinweis in das Bio-Textfeld gesetzt. Zum Beispiel, „Link zum Impressum / Datenschutzerklärung“

Egal welche Variante du wählst, es schmerzt beides. Immerhin ist dieser Link, der einzig tatsächlich klickbare Link in deinem Profil. Aus unternehmerischer Sicht, sollte dort der Link zu nützlichen und kundenrelevanten Inhalten hinterlegt sein. Die Lösung für das Problem gibt es hier – auto.onl

2. Profilname

Der Name des Profils ist frei wählbar, insofern er nocht nicht vergeben wurde. Beachten sollte man, das mit der Wahl des eigenen Usernames keine Verletzung von Namensrechten fremder Marken stattfindet.

Wenn du zum Beispiel das VW Zentrum XY bist, darfst du dich nicht BMW Niederlassung XY nennen. Wenn es diese Niederlassungdenn tatsächlich gibt!

3. Profilbild

Das sogenannte Avatar-Foto, kann frei bestimmt werden. Achte bei der Auswahl darauf, keine fremden Urheberrechte zu verletzen.

4. Kennzeichnung von Werbung

Die Kennzeichnung von Werbung, ist ein heiß diskutiertes Thema, auch für Instagram im Autohaus. Wann kennzeichnet man einen Post als Werbung oder Anzeige!?

In Deutschland gilt das Trennungsgebot, wonach redaktionelle Inhalte strikt von werbenden Inhalten getrennt werden müssen. Das im Social-Media Alltag abzugrenzen, fällt oftmals schwer.

Klar, das Bild vom „Gebrauchtwagen der Woche“ ist Werbung. Ist es der Beitrag, über den Azubi beim Radwechsel auch? Eine hundertprozentige Sicherheit wird es da wohl nie geben.

Empfehlung ist, bei jedem Post der einen offensichtlichen kommerziellen Charakter hat, diesen auch entsprechend zu kennzeichnen. Das erfolgt dann am besten, mit den anerkannten Begriffen „Werbung“ oder „Anzeige“.

Wichtig dabei ist, dass der kommerzielle Hintergrund des Beitrags auf den ersten Blick hervortritt. Die sicherste Möglichkeit besteht somit darin, den Werbehinweis zu Beginn der Beschreibung einzufügen. Was natürlich rein optisch „unschön“ ist. Auch ist es ja nicht die Absicht, sofort mit einer augenscheinlichen Werbebotschaft um die Ecke zu kommen.

Eine Kennzeichnung mittels Hashtags wie #ad #ads #advertisement ist NICHT zu empfehlen. Diverse Gerichtsurteile haben das untermauert.

Achtung: Sobald es sich um Werbung für kostenpflichtige Waren oder Leistungen handelt, gilt es ebenfalls die bekannte Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten! Diese greift, wenn Waren oder Leistungen gegenüber Endverbrauchern angeboten werden. Es geht dabei hauptsächlich, um die Transparenz bezüglich des tatsächlich zu entrichtenden Endpreis. Bei Finanzierung und Leasing sind jeweilige Preisbestandteile ebenfalls zu beachten.

5. Verbrauchskennzeichnung von Fahrzeugen

Die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist auch bei Werbeanzeigen auf Instagram zu beachten!

Wie im Showroom, so gilt es auch beim Thema Verbrauchskennzeichnung bei Internetwerbung, einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß zu vermeiden. Jeder gewerbliche Händler der Neuwagen, Vorführwagen und Pkw mit Tageszulassungen verkauft und diese über Instagram zeigt/bewirbt/vorstellt, muss korrekte Angaben gemäß Pkw-EnVKV machen. Für Gebrauchtwagen gilt dies wie gewohnt nicht. Die genaue Definition was eigentlich ein “neuer Personenkraftwagen“ ist, lässt sich in der Praxis teilweise schwierig abwegen.

Auch spielt in der Bewertung eine wichtige Rolle, ob ein konkretes Modell beworben wird. Folgender Auszug aus dem richterlichen Urteil vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zeigt dies:

“Die Pflichtangaben nach der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) (PKW-EnVKV) sind im Rahmen einer Online-Werbung nur dann vorzunehmen, wenn ein konkretes Modell beworben wird. Hierfür reicht die bloße bildliche Darstellung eines Fahrzeuges nicht aus (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.12.2018 – Az.: 6 U 196/17).“

Zu den erforderlichen Angaben gehören der offizielle Kraftstoffverbrauch, evtl. Stromverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen des beworbenen Fahrzeugs.

Empfehlung dazu, nutze die bereits vorhandenen Kennzeichnungen der Anzeigen von zum Beispiel mobile.de Fahrzeuginseraten (insofern diese korrekt gepflegt sind). autogram.it bindet diese übrigens über die mobile.de Schnittstelle vollkommen automatisch, in den Instagram-Post mit ein. So bist du sicher unterwegs.

6. Gewinnspiele

Instagram erlaubt die Veranstaltung von Gewinnspielen auf der Plattform. Achte allerdings stets darauf, rechtskonforme Teilnahmebedingungen zu verwenden.

Eine nähere Ausführung dazu, inklusive Tipps zur Durchführung, erhälst du auf einem separaten Beitrag dazu.

7. Die Bilder / Fotos

Bei der Nutzung von Fotos auf Instagram ist darauf zu achten, dass keine fremden Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Dazu immer diese 2 Fragen stellen:

  • Wer hat das Foto / Bild erstellt? Eventuell ergibt sich daraus, die Pflicht vor Verwendung die Freigabe vom Urheber einzuholen.
  • Wer ist auf dem Bild zu erkennen? Kommt es zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Person, kann das problematisch werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich die Einwilligung des Betroffenen ab. Natürlich nur wenn dieser auch tatsächlich erkennbar ist! Am besten wäre dies übrigens schriftlich oder per E-Mail.

8. Hashtags

Bitte sehe von der Verwendung von fremden Markennamen als Hashtags ab. Das könnte eine Markenrechtsverletzung darstellen. Diese Regelung gilt übrigens nur für Unternehmens-Profile. Da wir als Autohaus einen gewerblichen Bezug haben, halten wir uns daran.

Du darfst fremde Markennamen als Hashtags nur dann verwenden, wenn du die unter die Marke fallenden Produkte selbst verkaufst oder die Einwilligung des Inhabers zur Verwendung eingeholt hast.

Fazit zum Thema rechtliche Rahmenbedingungen auf Instagram

Wie du siehst, gibt es viele Stolpersteine im Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen für Instagram im Autohaus. Jeder muss für sich selbst entscheiden, inwiefern er all diese Dinge im Detail umsetzt.

Eine gewisse Verhältnismäßigkeit sollte doch gewahrt werden. Bei allen Gesetzen und Richtlinien, soll Social Media vor allem auch Spaß machen und deinem Follower Mehrwert liefern.

Abschließend noch der Hinweis, dass dieser Blog-Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Solltest du unsicher sein, kontaktiere bitte deinen Anwalt.

 

Dein Stefan Jentzsch

Impressumspflicht, Tipps & Tricks

carnomy GmbH -digital.automotive.retail
"Alle untere Technologien, Online-Marketing-Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen haben ein gemeinsames, übergeordnetes Ziel: "Mehr relevante Fahrzeuginteressenten, Automobilkäufer, Autoverkäufer und wiederkehrende Werkstattkunden in Ihr Autohaus zu bringen."

Folgen Sie uns

© carnomy GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Alle auf diesen Seiten verwendeten Markenzeichen, Produktnamen, Handelsnamen oder Logos sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Rechteinhabern steht es jederzeit frei, einer Verwendung zu widersprechen. Wichtiger Hinweis: Die Betreiberin von carnomy.de und carwords.de wie auch aller anderen Domains der carnomy GmbH sind in keiner Weise autorisiert, gesponsert oder von mobile.de, deren Mutter- oder Tochtergesellschaften unterstützt. mobile.de ist eine eingetragene Marke der mobile.de GmbH.

Redaktioneller Hinweis: Teilweise wurden Inhalte mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt. Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an mw@carnomy.de